Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Projektgesellschaften auf der ganzen Welt. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.