Betrieb einer Zahnarztpraxis. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine Zahnmedizin, Endodontologie mit Mikroskop, festsitzende und abnehmbare Prothetik, Kinderzahnmedizin sowie Kieferorthopädie. Die Praxis kann sämtliche Tätigkeiten ausführen, die der Förderung und Erhaltung der Zahngesundheit dienen, sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die ihrem Zweck förderlich sind.