Lohnunternehmen und Ausführung sämtlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Flurwegunterhalt; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.