Die Gesellschaft bezweckt das Verlegen von Wand- und Bodenbelägen aller Art, insbesondere von keramischen Belägen, Natur- und Kunststeinbelägen und Mosaikplatten. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.