Die Einzelunternehmung bezweckt die Ausführung von Hauswartungen und Reinigungen aller Art, insbesondere von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, Büro- und Gewerberäumen sowie Baureinigungen und Umzugsarbeiten. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.