Der Zweck der Gesellschaft ist die Erfindung und die Entwicklung von Lernstrategien, -prozessen, -technologien und -werkzeugen und die Bereitstellung hiervon für Behörden, Gesellschaften und Private. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.