Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere Planung und Ausführung von Bauten aller Art, Baumanagement, Bauherrenberatung und Erstellen von Expertisen und Gebäudeschatzungen; kann als Totalplaner oder Generalunternehmer tätig sein, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern. Ferner kann sie Immobilien im In- und Ausland erwerben und veräussern. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]