Betrieb eines Gastronomieunternehmens; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, Vertretungen übernehmen, gewerbliche Schutzrechte, Immaterialgüterrechte, Know-how und Immobilien erwerben, verpachten, vermieten, belasten und veräussern sowie jede Art von Schuld oder Wertpapieren erwerben, halten, verwalten oder verkaufen.