Führung eines Verlages; Herstellung, Herausgabe, Veröffentlichung und Verbreitung von Literatur, Zeitschriften und anderen Publikationen, wie neue Medien, sonstige Druck- und Medienerzeugnisse auch in elektronischer Form. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.