Zweck der Gesellschaft ist die Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, verwerten und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.