Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, im Rahmen des gesetzlich möglichen Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten sowie verkaufen und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere auch Garantien zugunsten von nahestehenden Gesellschaften gewähren.