Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen; im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, überbauen, belasten, veräussern und verwalten; Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen; Lizenzen, Patente und Rechte erwerben, verwalten und veräussern; alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.