Handel mit Nahrungsmitteln und Getränken. Führen von Gross- und Detailhandelsgeschäften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.