Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines oder mehrerer Blumengeschäfte und die Erbringungen von sämtlichen weiteren Dienstleistungen im Bereich der Floristik. Das Einzelunternehmen bezweckt des Weiteren die Erbringung von Dienstleistungen sämtlicher Art im Bereich Finanzen, Beratung (Consulting), Schulung und Dozententätigkeit. Es kann Zweigniederlassungen, Tochterunternehmen und Filialen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, andere Unternehmen kaufen und verkaufen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.