Zweck der Zweigniederlassung: Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand des Unternehmens im Wesentlichen die Vermögensverwaltung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sowie Beteiligungen an Unternehmen aller Art ist.