Zurverfügungstellung von Personal für den Betrieb von Luftfahrzeugen und anderen Transportmitteln; kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen; kann Grundeigentum erwerben, belasten, vermieten, verwalten oder weiter veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.