Ausführung von Autoreparaturen sowie Handel mit Fahrzeugen, insbesondere mit Liebhaberfahrzeugen. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.