Der Geschäftsbereich der Zweigniederlassung ist beschränkt auf das Aufnehmen und Gewähren von Darlehen und Halten von Geldeinlagen zwischen Gruppengesellschaften der Skarbonka, entweder direkt mit der entsprechenden Skarbonka Gruppengesellschaft oder, wenn erforderlich, unter Einbindung der Bank(en) der Skarbonka Gruppengesellschaften.