Betrieb einer Generalunternehmung, insbesondere Ausführen von Gipserarbeiten, Maler- und Fassadenarbeiten sowie Import, Export von und Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, verwalten und vermieten, Finanzierungen für eigene oder fremd Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.