Betrieb von Unterhaltungsstätten und Organisation von Events und Anlässen sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundstücke und Liegenschaften erwerben oder veräussern.