Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Bauwerken als Generalunternehmung für Dritte und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bauwesen erbringen. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.