Das Einzelunternehmen bezweckt die konzeptionelle Beratung und Realisation im Bereich der Marken-, Kommunikations-, und Verpackungsgestaltung. Das Einzelunernehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, halten, vertreten und veräussern.