Betrieb eines Gipsergeschäfts, Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Gipserei und Malerei, Fassadenbau und Kundenmaurerei sowie Ausführung aller Arbeiten rund um das Baugewerbe; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.