Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei und das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 6 BGFA) oder in einer öffentlichen Liste (Art. 28 BGFA) eingetragene Anwältinnen und Anwälte. Die Gesellschaft kann ferner alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durch-führen, die ihrem Hauptzweck dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.