Die Gesellschaft bezweckt Erwerb, Verwaltung, Überbauung und Nutzbarmachung von Grundstücken. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Geschäftszwecks zu fördern.