Erwerb, Halten und Verwaltung sowie Veräusserung von Beteiligungen, insbesondere an Gesellschaften im Immobiliensektor oder mit industrieller Tätigkeit, soweit dies aufgrund der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) zulässig ist; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten