Handel mit Fahrzeugen jeglicher Art und Zubehör für Fahrzeuge sowie Handel mit weiteren Handelsgütern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.