Führung von Betrieben im Bereich Gastronomie, insbesondere Herstellung und Verkauf von Fertigmalzeiten, Import, Export und Handel mit Lebensmitteln sowie Handel mit und Vermittlung von Waren aller Art im In- und Ausland, sei es in eigenem Namen und für eigene Rechnung, sei es unter dem Namen und für Rechnung von Dritten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.