Das Einzelunternehmen bezweckt das Erbringen von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung, Durchführung von Seminaren und die Herstellung sowie Vertrieb von Lehrmitteln. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschließen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen und Herstellungsverfahren erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten. Das Einzelunternehmen kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Überdies kann das Unternehmen alle Tätigkeiten ausüben, Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, welche dem Gesellschaftszweck dienen, ihn fördern oder damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.