Die Einzelfirma bezweckt die Betreibung eines Imbiss- / Takeaway Geschäftes wie den Handel mit Lebensmittel. Die Einzelfirma kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelfirma kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.