Private Vermögensverwaltung; kann Finanzierungsgeschäfte für Gruppengesellschaften erbringen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen an Aktionäre oder Gruppengesellschaften oder die Bestellung von Sicherheiten aller Art gegenüber Dritten für Verpflichtungen von anderen Gruppengesellschaften, auch wenn solche Darlehen oder Sicherheiten im alleinigen Interessen von direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Gruppengesellschaften stehen und ohne Gegenleistung gewährt werden; Beteiligungen; Erwerb, Halten, Belastung und Veräusserung von Grundstücken.