Gestaltung von Drucksachen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche erwerben oder errichten, gewerbliche Schutzrechte, Know-how und Grundstücke erwerben, vertreten und veräussern.