Führen einer Apotheke; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern sowie Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten anderer Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen.