Betrieb/Führung eines Lebensmittelhandelsgeschäfts mit Kauf/Verkauf, Handel und Grosshandel mit Lebensmitteln, Backwaren, Fleisch- und Fischwaren und Bedarfsartikeln aller Art sowie Import von Fleisch-, Wurst- und Fischwaren, Führung und Übernahme eines Restaurants mit Take-Away, insbesondere Herstellung und Verkauf von Gerichten und Fertigmahlzeiten sowie Backwaren; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.