Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von handwerklichen Arbeiten aller Art, insbesondere Bauarbeiten, Elektroarbeiten, Montagearbeiten, Schreinereiarbeiten, Malerarbeiten, Gipserarbeiten, Fassadenarbeiten, Forstarbeiten, Gartenbauarbeiten, Reinigungsarbeiten aller Art, Beratung bei der Planung von Prozessabläufen sowie den Handel mit Waren aller Art, insbesondere Holzhandel. Ferner kann es sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen.