Betrieb eines Tattoo- und Piercingstudios, Tattooentfernung sowie Verkauf von Piercings und Tattoozubehör. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, ferner Grundstücke, Patente und Lizenzen erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.