Die Gesellschaft bezweckt die Vermittlung von Personal für Dauer- und Temporäreinsätze. Die Arbeitgeber stellen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausschliesslich zum Zweck des Verleihs an und führen selber keinen eigenen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb. Der Arbeitsvertrag bezieht sich jeweils nur auf einzelne Einsätze. Diese im Umfang von Stunde- Tages- und/oder Wocheneinsätzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.