Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Kunst und Kunstgegenständen aus allen Jahrhunderten. Die Gesellschaft kann alle mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vornehmen. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Immaterialgüterrechte erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.