Führen eines Gipsergeschäfts. Kann auch Trockenbau-, Isolations- und Malerarbeiten ausführen, ferner im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Patente und Lizenzen erwerben, verwalten und veräussern sowie sämtliche Geschäfte tätigen und Verträge eingehen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.