Betrieb eines Reiseunternehmens, insbesondere das Angebot von Beratungen sowie Vermittlung, Organisation und Durchführung sämtlicher Dienstleistungen des Personenreiseverkehrs; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Immaterialgüterreche und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.