Übernahme und Besorgung aller Aufträge, die zum Tätigkeitsbereich einer Beratungsgesellschaft gehören können, namentlich auf den Gebieten der Steuerberatung, Rechtsberatung, Immobilienberatung und Immobilienverwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Vorsorgeplanung und Nachfolgeplanung, Unternehmensberatung im weitesten Sinne, Verwaltung von Gesellschaften und Liegenschaften, Tätigkeit als Willensvollstrecker; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten