Bezweckt das Führen von Gastrobetrieben. Kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, gleichartige und verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.