Erwerb, Erstellung, Veräusserung und Bewirtschaftung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen, insbesondere auch Liegenschaftenhandel betreiben. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.