Erbringen von gastronomischen Leistungen. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen im Inland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, ferner im Inland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.