Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei und das Erbringen und Unterbeauftragen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater und Sachverständige sowie damit verbundene Tätigkeiten und kommerzielle und finanzielle Geschäfte, soweit sie dem Hauptzweck dienen.