Die Zweigniederlassung bezweckt die Gewährleistung von Forschungs- und Beratungsdienstleistungen sowie die Vermögensverwaltung privater und institutioneller Kunden. Die Zweigniederlassung kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen.