Die Gesellschaft bezweckt das Betreiben von Kunsthandwerk und den Handel mit entsprechenden Erzeugnissen sowie mit Edelmetallen, Edelsteinen inklusive Diamanten, Perlen und Uhren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, veräussern und belasten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die damit im Zusammenhang stehen.