Die Einzelunternehmung bezweckt den Betrieb eines Transportunternehmens mit den Schwerpunkten Kleintransporte, Begleit- und Taxifahrten sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Einzelunternehmung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.