Betrieb eines Fitnessstudios. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenanhang stehen. Kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann Finanzierungen über eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien oder Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.