Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines Malereigeschäfts mit allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Fassadenbaus, Gipserei, sowie alle anderen, für die Erfüllung des Zweckes, notwendigen Tätigkeiten. Die Einzelunternehmung kann Handel und Dienstleistungen im Bau sowie im Baunebengewerbe anbieten und betreiben.